Wohnbauförderung für Baugruppen in Wien - die Details
Im Wiener Landtag steht eine Novellierung der Wohnbauförderung an. Folgende Rechtsnormen sollen damit geändert bzw. verordnet werden:
- Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989
- Neubauverordnung 2007
- Eigenmittelersatzdarlehensverordnung 2024
Bisher wurden Baugruppen in Wien meistens über die Heimförderung gefördert. In Zukunft soll es eine eigene Förderschiene für Baugruppen geben, für die sich die IniGWB seit 2019 eingesetzt hat. Die Förderung beträgt 910 € pro m² in Form eines Darlehens. Die Initiative Gemeinsam Bauen & Wohnen begrüßt das sehr, es gibt jedoch auch ein paar Kritikpunkte.
Diese Änderungen begrüßen wir:
- In Wien muss in der Regel mindestens ein Drittel der geförderten Wohnungen über die Stadt Wien vergeben werden. Diese sog. Anbotsverpflichtung fällt für Baugruppen weg - wie in den Erläuterungen zum Entwurf festgehalten, "aufgrund des sozialen Charakters der Baugruppe". Denn Baugruppen setzen Angebote und Imnpulse für die Nachbarschaft und erfüllen somit eine soziale Funktion im Grätzel. Sie sollen alle Wohnungen selbstbestimmt vergeben können. Das ist für das Funktionieren gemeinschaftlicher Wohnprojekte eine notwendige Bedingung.
- In Wien ist das Generalmietmodell weit verbreitet: Die Baugruppe mietet von einer Bauträgerin das ganze Gebäude oder einen Gebäudeteil. Im Entwurf der WWFSG-Novelle wird dieses Modell in der neuen Baugruppen-Förderung förderbar.
- Gemeinschaftsräume in Baugruppenprojekten können bis zu einer Fläche von 25 % der Wohnungsflächen gefördert werden. Man muss diese 25 % aber nicht ausschöpfen und kann ein Projekt auch mit weniger Gemeinschaftsflächen realisieren. Das ist eine Verbesserung gegenüber der derzeitigen Regelung bei der Heimförderung.
Kritisch sehen wir:
- Baugruppen werden von weiteren Förderungen (Superförderung, Smart-Förderung, Förderungen für Wohnungen ohne Finanzierungsbeitrag und Förderung für System- und Leichtbauweise) ausgeschlossen. Diese Förderungen ermöglichen es Menschen ohne Vermögen und mit niedrigen Einkommen eine geförderte Wohnung anzumieten. Für eine möglichst hohe soziale Durchmischung / Diversität sind diese Förderungen unverzichtbar. Wir fordern daher, dass auch Baugruppen diese in Anspruch nehmen können.
- In der Definition von Baugruppen wird eine Obergrenze von 60 Haushalten eingezogen. Die internationale und österreichische Praxis zeigt aber, dass mit einem geeigneten sozialen Konzept auch größere Projekte gut funktionieren. Große Projekte sind oft besonders sozial innovativ. Aus unserer Sicht ist die Obergrenze daher nicht zielführend.
Vorschläge für weitere Maßnahmen
Über den vorliegenden Entwurf hinaus schlagen wir weitere Maßnahmen vor:
- Um die Umsetzung ökologische(re)r Bauweisen / Materialien nicht zu verunmöglichen, sollte es eine Option geben, bei entsprechenden klima- und umweltfreundlichen Maßnahmen auch über der aktuellen m²-Preis-Limitierung noch eine Förderung zu bekommen. Denn dies ist vielen Baugruppen ein Anliegen, die im Sinne der Verantwortungsübernahme für das Klima entsprechenden Mehraufwand in Kauf nehmen würden.
- Baugruppen haben schon bisher in Bezug auf Mobilität ihr innovatives Potential eingebracht und den Großteil der Projekte (v.a. nach dem Heim-Modell) mit deutlich reduzierten Kfz-Schlüsseln realisiert (s.Studie). Bei der neuen Regelung könnten sie dies aber nur entfalten, wenn im Wiener Garagengesetz eine substantielle Reduktion der Stellplatzverpflichtung im Gegenzug für die Umsetzung alternativer Mobilitätskonzepte ermöglicht würde. Eine solche Regelung würde natürlich für alle Wohngebäude gelten und könnte etwa auch gemeinnützigen Wohnbauträger:innen helfen.
- Eine Start- / Prozessförderung in der Gründungs- und Projektentwicklungsphase, wie es sie bereits in Kärnten gibt, würde die Realisierungschancen und die positive Entwicklung gemeinschaftlicher Projekte massiv unterstützen.
Stellungnahme der IniGBW
Die IniGBW hat zu den Entwürfen eine Stellungnahme eingebracht . Es wird begrüßt, wenn auch andere Gruppen oder Einzelpersonen Stellungnahmen einbringen.
Stellungnahme zur Wiener Neubauverordnung
Stellungnahme zum Wiener Wohnbauförderungs- und Sanierungsgesetz
Alle weiteren Unterlagen zum Begutachtungsverfahren gibt es hier:
https://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/begutachtung/
Stand 6.8.2024